Allgemeine Geschäftsbedingungen
DER VERKÄUFER BESTÄTIGT HIERMIT, DASS DIESE WAREN IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT ALLEN GELTENDEN ANFORDERUNGEN DER ABSCHNITTE 6, 7 & 12 DES FAIR LABOR STANDARDS ACT VON 1938 IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG SOWIE DER VORSCHRIFTEN UND ANORDNUNGEN DES ADMINISTRATORS DER WAGE & HOUR DIVISION GEMÄSS § 14 DESSELBEN HERGESTELLT WURDEN.
- BEDINGUNGEN – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden hierin als die „Bedingungen“ bezeichnet. Jedes Vertragsdokument und/oder jede Vereinbarung, die diese Bedingungen einschließt, wird zusammen mit den Bedingungen und allen Anhängen, Exponaten oder anderen Dokumenten, die durch Verweis in dieses Vertragsdokument aufgenommen wurden, im Folgenden als der „Vertrag“ bezeichnet. Jedes im Vertrag genannte Produkt wird im Folgenden als ein „Produkt“ bezeichnet. Der Vertrag enthält die gesamte und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Verkaufs und Kaufs jedes im Vertrag genannten Produkts. Die Annahme oder Verwendung einer Produktlieferung durch den Käufer nach Beginn der im Vertrag festgelegten Laufzeit, aber bevor der Vertrag von einer der Parteien unterzeichnet wurde oder bevor der Käufer anderweitig eine eindeutige und rechtzeitige Handlung oder Erklärung der Annahme vornimmt, stellt die Annahme der Vertragsbedingungen in Bezug auf diese Lieferung dar, stellt jedoch an sich keine Annahme der endgültigen schriftlichen Fassung des Vertrags in Bezug auf zukünftige Lieferungen dar.
- ZAHLUNG – Die Zahlung für das Produkt erfolgt gemäß dem Vertrag in US-Dollar. Alle Ansprüche des Käufers sind durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen geltend zu machen; eine Aufrechnung oder ein Abzug von einer Rechnung ist nicht zulässig. Die Annahme von Banktratten, Schecks oder anderen Zahlungsmitteln durch den Verkäufer erfolgt unter dem Vorbehalt des sofortigen Einzugs des vollen Nennbetrags.
- VERTRAGSVERLETZUNG – Wenn der Käufer gegen eine Bestimmung des Vertrags oder eine andere vertragliche Verpflichtung zugunsten des Verkäufers verstößt, kann der VERKÄUFER: (i) wählen, jegliche oder alle weiteren Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Rahmen des Vertrags aufzuschieben; (ii) wählen, jegliche oder alle Leistungen aus anderen vertraglichen Verpflichtungen zugunsten des Käufers aufzuschieben, bis der Käufer seine Vertragsverletzung behebt; und/oder (iii) durch Zustellung einer schriftlichen Mitteilung an den Käufer, die die Verletzung beschreibt, den Vertrag und jede andere vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Käufer fristlos kündigen; vorausgesetzt, dass der Käufer nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung zwanzig (20) Tage Zeit hat, den Vertrag (und alle anderen gekündigten vertraglichen Verpflichtungen) durch Behebung der Verletzung wiederherzustellen. Im Falle einer Kündigung sind alle ausstehenden Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber dem Verkäufer spätestens dreißig (30) Tage nach Zustellung der Kündigung fällig und zahlbar, vorbehaltlich des Rechts auf Wiederherstellung. Ungeachtet etwaiger Bestimmungen im Vertrag ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Rabatte zu zahlen, Gutschriften zu erteilen oder sonstige Zahlungen jeglicher Art an den Käufer zu leisten, es sei denn, der Käufer kommt seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag und jeder anderen vertraglichen Verpflichtung in vollem Umfang nach. Darüber hinaus hat der Verkäufer für den Fall, dass der Käufer eine fällige Zahlung nicht leistet, das Recht, alle ausstehenden Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber dem Verkäufer mit allen ausstehenden Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen Verbindlichkeiten aufzurechnen, die der Verkäufer oder eines seiner verbundenen Unternehmen dem Käufer gegenüber haben könnte.
- MENGE – Das Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere Lieferungen bei Fälligkeit zu erbringen, entbindet den Verkäufer von der Haftung während des Zeitraums, in dem diese Unfähigkeit zur Lieferung besteht, sofern dies verursacht wurde durch (a) Feuer, Sturm, Überschwemmung, Streik, Naturkatastrophe, Krankheit, Pandemie, nationalen Notstand, Aussperrung, Unfall, Kriegshandlung oder Terrorismus, Aufruhr, Unruhen, Embargo oder ähnliche Umstände, (b) jegliche Vorschrift, Gesetz oder Beschränkung einer Regierungsabteilung, Kommission, Behörde, Gericht oder eines anderen Instruments einer supranationalen Organisation souveräner Staaten, eines Landes, Staates, einer Provinz, eines Territoriums, eines Commonwealths, einer Gemeinde oder einer anderen politischen Untergliederung davon (eine „Regierungsbehörde“), jegliche Beschlagnahme oder Requisition von Produkten durch eine Regierungsbehörde oder jegliche Einhaltung einer Forderung oder Anfrage nach solchen Produkten für Zwecke der nationalen oder supranationalen Verteidigung, (c) die Unfähigkeit des Verkäufers, erforderliche Produkte, Chemikalien, Rohstoffe, Energiequellen, Ausrüstung, Arbeitskräfte oder Transportmittel zu Preisen und zu Bedingungen zu erhalten, die (vom Verkäufer) als praktikabel erachtet werden, oder (d) jede andere Ursache oder Unwägbarkeit außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers (unabhängig davon, ob sie von der gleichen Art wie die oben aufgeführten Ursachen oder Unwägbarkeiten sind oder nicht). Mengen, die davon betroffen sind, können nach Wahl einer der Parteien ohne Haftung aus dem Vertrag gestrichen werden, wobei der Vertrag im Übrigen bestehen bleibt. Im Falle der Unfähigkeit des Verkäufers, aus irgendeinem Grund die im Vertrag vorgesehenen Produktmengen zu liefern, kann der Verkäufer seinen verfügbaren Vorrat unter seinen Käufern auf einer Basis aufteilen, die der Verkäufer als fair und praktikabel erachtet, ohne dem Käufer gegenüber für eine daraus resultierende Nichterfüllung zu haften.
- PREIS – Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer aufgrund inhärenter und volatiler Marktschwankungen bei den Rohstoffkosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die durch Krankheit, Pandemie, Naturkatastrophen oder nationale Notstände verursacht werden, nach eigenem Ermessen den Verkaufspreis eines Produkts während der Laufzeit des Vertrags anpassen kann, und der Käufer an den durch solche Umstände angepassten Preis gebunden ist.
- SDB / EINHALTUNG VON GESETZEN – Der Verkäufer wird dem Käufer für jedes an den Käufer gelieferte Produkt ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Verfügung stellen oder zugänglich machen. Das SDB enthält Informationen über das jeweilige Produkt und beschreibt Vorsichtsmaßnahmen, die gegebenenfalls bei Transport, Lieferung, Entladung, Ablassen, Lagerung, Handhabung und Verwendung zu treffen sind. Der Käufer wird sich mit allen Informationen und Vorsichtsmaßnahmen vertraut machen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit, die in den SDB enthalten sind oder dem Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt anderweitig vom Verkäufer übermittelt werden. Der Käufer wird seine Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer, Kunden oder Dritte, die mit dem Produkt in Kontakt kommen könnten, über diese Informationen und Vorsichtsmaßnahmen instruieren und ihnen Kopien davon zur Verfügung stellen. Der Käufer ist für die Einhaltung der oben genannten Informationen und Vorsichtsmaßnahmen sowie aller Gesetze, Statuten, Verordnungen und Vorschriften jeglicher Regierungsbehörde verantwortlich, die für die Verarbeitung, den Transport, die Lieferung, das Entladen, das Ablassen, die Lagerung, die Handhabung, den Verkauf und die Verwendung jedes Produkts gelten, und übernimmt die volle Haftung dafür. Der Käufer erklärt sich ferner bereit, den Verkäufer vor allen Ansprüchen, Forderungen, Klagegründen, Schäden, Verlusten, Haftungen, Kosten, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Strafen und Urteilen (jeweils ein „Anspruch“) zu schützen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die mit der Verarbeitung, dem Transport, der Lieferung, dem Entladen, dem Ablassen, der Lagerung, der Handhabung, dem Verkauf oder der Verwendung eines Produkts nach der Lieferung verbunden sind, wenn dies (i) im Widerspruch zu den dem Käufer zur Verfügung gestellten Informationen steht oder (ii) gegen geltendes Recht, Statuten, Verordnungen oder Vorschriften einer Regierungsbehörde verstößt. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für das Versagen von Entlade- oder Abladevorrichtungen oder Materialien, die vom Käufer verwendet werden, unabhängig davon, ob diese vom Verkäufer geliefert wurden oder nicht.
- BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG – Der Verkäufer sichert zu und garantiert seine Verpflichtung, das Produkt gemäß den veröffentlichten Spezifikationen des Verkäufers (oder wie anderweitig im Vertrag angegeben) zu liefern. Da der Verkäufer keine Kontrolle über die Produktion, Herstellung, den Verkauf, die Vermarktung, die Verwendung, die Entsorgung, die Weiterverarbeitung, das Mischen oder die Reaktion eines Produkts mit anderen Chemikalien, Materialien, Produkten oder Prozessen durch den Käufer hat, übernimmt der Käufer die gesamte Haftung und Verantwortung dafür und erklärt sich bereit, den Verkäufer vor allen damit verbundenen Ansprüchen zu schützen, zu verteidigen und schadlos zu halten, einschließlich, ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden, Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter, Patenten auf vom Käufer angewandte Verfahren oder Patenten auf hergestellte Produkte.
- INSPEKTION – Der Käufer hat das hierunter gelieferte Produkt unverzüglich zu inspizieren. Versäumt es der Käufer, dem Verkäufer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Lieferdatum eine Reklamation mitzuteilen, gilt dies als uneingeschränkte Annahme des Produkts und als Verzicht des Käufers auf alle Ansprüche in Bezug auf dieses Produkt.
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FINANZIERUNGS- & SONSTIGE GEBÜHREN – Die am Abrechnungsdatum eingetragene Finanzierungsgebühr wird mit einem periodischen Satz von 1½ % berechnet (oder einem Minimum von 0,50 $ bei Salden unter 50,00 $ pro Monat), was einem JÄHRLICHEN PROZENTSATZ von 18 % entspricht, angewandt auf den vorherigen Saldo vor Abzug von Gutschriften, Zahlungen oder Hinzurechnung von Käufen, die auf dieser Abrechnung erscheinen. Um zusätzliche FINANZIERUNGSGEBÜHREN zu vermeiden, zahlen Sie den „fälligen Saldo“ vor dem Abrechnungsdatum des nächsten Monats. Der Käufer erklärt sich bereit, alle Inkassokosten für überfällige Konten zu tragen, einschließlich der angemessenen Anwaltskosten des Verkäufers.
DAS LIEGEGELD FÜR ZYLINDER WIRD WIE FOLGT BERECHNET:
- F6000 ZYL. 2,75 PRO TAG NACH 60 TAGEN
- F1000 ZYL. 1,50 PRO TAG NACH 60 TAGEN
- F300 ZYL. 1,50 PRO TAG NACH 60 TAGEN
- F100 ZYL. 1,50 PRO TAG NACH 60 TAGEN
- GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS – SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG UND SOFERN NICHT NACH GELTENDEM RECHT UNZULÄSSIG ODER RECHTSWIDRIG, GIBT DER VERKÄUFER KEINERLEI GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, WEDER TATSÄCHLICH NOCH RECHTLICH, AUSSER WIE IN DER OBIGEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG DARGELEGT. DER VERKÄUFER GIBT KEINE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN FÜR DAS EIGENTUMSRECHT, DIE FREIHEIT VON BELASTUNGEN UND DAS RECHT ZUR ÜBERTRAGUNG DESSELBEN. DER VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DIE MARKTGÄNGIGKEIT. JEGLICHE TECHNISCHE BERATUNG ODER EMPFEHLUNG SEITENS DES VERKÄUFERS ODER EINES SEINER VERTRETER BEZÜGLICH DER VERWENDUNG ODER ANWENDUNG EINES PRODUKTS GILT ALS ZUVERLÄSSIG, JEDOCH ÜBERNIMMT DER VERKÄUFER KEINE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, FÜR DEREN RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT ODER FÜR DIE ZU ERZIELENDEN ERGEBNISSE. IN BEZUG AUF JEGLICHE VERARBEITUNG EINES PRODUKTS ÜBERNIMMT DER KÄUFER DIE VOLLE VERANTWORTUNG FÜR DIE QUALITÄTSKONTROLLE, PRÜFUNG UND BESTIMMUNG DER EIGNUNG DES PRODUKTS FÜR SEINE VORGESEHENE ANWENDUNG ODER VERWENDUNG.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG – DER KÄUFER BESTÄTIGT UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS ER SICH DER MÖGLICHKEIT VON NEBEN-, STRAF-, FOLGE-, BESONDEREN ODER INDIREKTEN SCHÄDEN, ENTGANGENEM GEWINN UND/ODER ENTGANGENEN EINSPARUNGEN BEWUSST IST UND DARÜBER INFORMIERT WURDE. SOFERN NICHT NACH GELTENDEM RECHT UNZULÄSSIG ODER RECHTSWIDRIG, SCHLIESST DER VERKÄUFER JEGLICHE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE AUS DER VERWENDUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM PRODUKT ENTSTEHEN, AUSDRÜCKLICH AUS, UND DER KÄUFER VERZICHTET DARAUF, EINSCHLIESSLICH ETWAIGER ANSPRÜCHE WEGEN FAHRLÄSSIGKEIT SEITENS DES VERKÄUFERS. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, IST DIE GESAMTHAFTUNG DES VERKÄUFERS UND DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS FÜR JEGLICHEN KLAGEGRUND IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERTRAG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESER AUF FAHRLÄSSIGKEIT, UNERLAUBTER HANDLUNG, VERTRAG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSTHEORIE BERUHT, AUSDRÜCKLICH AUF DEN ERSATZ DES NICHT VERTRAGSKONFORMEN PRODUKTS ODER DIE ZAHLUNG EINES BETRAGS BESCHRÄNKT, DER DEN TATSÄCHLICHEN PREIS, DEN DER KÄUFER FÜR DAS SPEZIFISCHE PRODUKT BEZAHLT HAT, FÜR DAS SCHÄDEN GELTEND GEMACHT WERDEN, NACH ALLEINIGEM ERMESSEN DES VERKÄUFERS NICHT ÜBERSTEIGT. IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR SONSTIGE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF NEBEN-, STRAF-, FOLGE-, BESONDERE ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER ENTGANGENEN GEWINN ODER ENTGANGENE EINSPARUNGEN JEGLICHER ART, UNABHÄNGIG DAVON, OB DER VERKÄUFER SICH DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BEWUSST IST.
- UMWELTGUTSCHRIFTEN – Sofern nicht anders schriftlich von beiden Parteien vereinbart, erkennt der Käufer an und stimmt zu, dass alle Umweltgutschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf CO2-Kompensationsgutschriften, oder andere Rechte, Titel, Privilegien, Lizenzen oder Interessen in Bezug auf den Verkauf von Waren des Verkäufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Treibmittel Ecomate®, Eigentum des Verkäufers bleiben. Der Käufer erkennt ferner an und stimmt zu, dass er keine zusätzlichen Umwelt- und/oder CO2-Kompensationsgutschriften oder andere Rechte, Titel, Privilegien, Lizenzen oder Interessen abgetreten hat, die sich anderweitig aus der Verwendung der Waren des Verkäufers durch den Kunden und/oder der Verwendung des Treibmittels Ecomate® durch den Kunden ergeben könnten.
- ANWENDBARES RECHT/GERICHTSSTAND – Diese Vereinbarung unterliegt den internen Gesetzen des Staates Missouri und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen, ohne dass eine Rechtswahl- oder Kollisionsnorm (sei es des Staates Missouri oder einer anderen Gerichtsbarkeit) wirksam wird, die die Anwendung der Gesetze anderer Gerichtsbarkeiten als der des Staates Missouri bewirken würde. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, sind ausschließlich das zuständige Gericht im Staat Missouri und im County St. Louis, und die Parteien unterwerfen sich hiermit unwiderruflich der Zuständigkeit der Gerichte von Missouri für all diese Angelegenheiten.
- VERSCHIEDENES – Das Versäumnis einer Partei, ein ihr aus dem Vertrag zustehendes Recht bei einer Gelegenheit auszuüben, gilt nicht als Verzicht dieser Partei auf ihr Recht, dasselbe Recht bei einer anderen Gelegenheit oder andere ihr zustehende Rechte auszuüben. Sofern hierin nicht anders vorgesehen, muss jeder Verzicht schriftlich erfolgen und von der verzichtenden Partei unterzeichnet sein. Nichts in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass ein direktes oder begünstigtes Recht in oder im Namen eines Dritten geschaffen wird.
- ENTSCHÄDIGUNG – Soweit gesetzlich zulässig, hat der Käufer den Verkäufer von allen Schadensersatzansprüchen für Personen- oder Sachschäden freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Produktion, Herstellung, dem Verkauf, der Vermarktung, der Verwendung, der Entsorgung, der Weiterverarbeitung, dem Mischen oder der Reaktion eines Produkts mit anderen Chemikalien, Materialien, Produkten oder Prozessen durch den Käufer oder aus dem Transport, der Lieferung, dem Entladen, dem Ablassen, der Lagerung, der Handhabung, dem Verkauf und der Verwendung des Produkts oder einer anderen im Zusammenhang mit dem Produkt entstandenen Haftung ergeben, einschließlich aller Kosten, Ausgaben, Anwaltsgebühren und Verbindlichkeiten, die bei der Abwehr solcher Ansprüche entstehen, unabhängig davon, ob diese gerichtlich entschieden werden. Der Kunde erklärt sich bereit, auf schriftliche Aufforderung des Verkäufers den Verkäufer auf eigene Kosten des Käufers zu verteidigen und schadlos zu halten gegen solche Ansprüche, Klagen oder Prozesse.
- SALVATORISCHE KLAUSEL – Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ungültig und/oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so ist diese Bestimmung voll abtrennbar und hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Teile oder Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Parteien werden alle ungültigen und/oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen durch neue Bestimmungen ersetzen, die dem mit der ungültigen und/oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen oder kommerziellen Zweck am nächsten kommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese Vereinbarung Lücken enthält.
- ÄNDERUNGEN – Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sind.
